Re:Nachtzuschläge

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#69003
baumi
Teilnehmer

Herzlichen Dank

Meine nächste Frage:

Lt. Betriebsvereinbarung gibt es einen pauschalen Nachtdienstzulage (zw. 22 und 6 Uhr) ab mindestens einer halben Stunde Dienstleistung, egal wie lange die Arbeit dauert.

Muß man diesen Zuschlag teilen in Lst-pfl. unter 3 Stunden Blockzeit in der steuerlichen Nacht
und Lst-frei über 3 Stunden Blockzeit in der steuerlichen Nacht

Danke