Startseite › Foren › Laufender Bezug › Nachtarbeit › Re:Nachtzuschläge
12. Februar 2008 um 10:09 Uhr
#69003
Teilnehmer
Herzlichen Dank
Meine nächste Frage:
Lt. Betriebsvereinbarung gibt es einen pauschalen Nachtdienstzulage (zw. 22 und 6 Uhr) ab mindestens einer halben Stunde Dienstleistung, egal wie lange die Arbeit dauert.
Muß man diesen Zuschlag teilen in Lst-pfl. unter 3 Stunden Blockzeit in der steuerlichen Nacht
und Lst-frei über 3 Stunden Blockzeit in der steuerlichen Nacht
Danke