Re:Nachträgl. Gehaltserhöhung

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#66463
Roland
Teilnehmer

Hallo Heidi!

Auf Grund des Zuflussprinzips im Steuerrecht (Geld ist im November ‚geflossen‘ und wird daher auch im Nov. versteuert) würde ich deinem LV-Programm Recht geben.

Einen genaue Richtlinie gibt es dafür auch, nämlich die RZ 143 in den Kommunalsteuerrichtlinien.

LG