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13. Januar 2006 um 21:46 Uhr
#66463
Roland
Teilnehmer
Hallo Heidi!
Auf Grund des Zuflussprinzips im Steuerrecht (Geld ist im November ‚geflossen‘ und wird daher auch im Nov. versteuert) würde ich deinem LV-Programm Recht geben.
Einen genaue Richtlinie gibt es dafür auch, nämlich die RZ 143 in den Kommunalsteuerrichtlinien.
LG