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11. Februar 2008 um 21:26 Uhr
#68997
Teilnehmer
Hallo baumi!
Nur der ÜZ ist gem. § 68/1 steuerfrei, sowohl bei den Nacht-ÜSt als auch am Sonntag.
Der ÜSt-Grundlohn ist immer pflichtig.
Bezüglich erhöhten Freibetrag muss die NORMALARBEITSZEIT überwiegend in der steuerlichen Nacht zwischen 19 und 7 Uhr liegen.
LG