Re:MV-Pflicht für Vorstände

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#68923
Roland
Teilnehmer

Hallo Bina!

Frau Ortner hat völlig Recht!
Im BGBl. I Nr. 102/2007 befindet sich (sehr weit hinten) folgende Textstelle:

(33) (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetzgebung hat vorzusehen, dass
…….

5. § 39w auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ausführungsgesetzes bestehende freie Dienstverhältnisse mit vertraglich festgelegten Abfertigungsansprüchen sowie auf unmittelbar nachfolgende mit demselben Dienstgeber oder einem Dienstgeber im Konzern (§ 46 Abs. 3 Z 2 BMSVG) abgeschlossene freie Dienstverhältnisse mit solchen Abfertigungsansprüchen keine Anwendung findet.“

Bemerkung: Im § 39w (bzw. im § 1) ist die Beitragspflicht für die Vorstände zu finden!

Zum BGBL gelangst du hier:
http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_377255

LG