Re:MV-Auszahlung

#68551
Martin
Teilnehmer

Liebe Maria!

Leider kommt es bei der MVK immer wieder zu solchen Fällen.
Oft wird dann der Betrag vom Dienstnehmer nicht eingefordert. – Wer denkt nach so langer Zeit an die paar Euro die in Österreich liegen.
Somit ein Zubrot für die MVK-Kassen. Dies erhöht auch die sonst magere Rendite für die anderen Dienstnehmer.
M.E. ist die Frist für die Auszahlung, wenn kein weiteres Dienstverhältnis in Österreich begründet wurde fünf Jahre.
Eine Ausnahmeregelung für Au-pair für die von Dir angesprochenen 3 Jahre ist mir fremd.

Ein weiteres Beispiel: Z.B. 66jähriger Pensionist arbeitet, MV wird einbezahlt. Nach Ende des Dienstverhältnis kann sofort der MV- Beitrag ausbezahlt werden… Warum ist das nich MV-frei. –