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Hallo Susanne!
Ich habe von einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK folgende Auskunft bekommen (ist mit der Leitung der OÖ. GKK abgestimmt):
Beginn der Schutzfrist bleibt der Beginn der 8.Woche vor der voraussichtlichen Entbindung, somit der 6.3.2007.
Eine Rückrechnung der Bezüge durch den Dienstgeber hat nicht zu erfolgen- Beginn Mutterschutz 6.3.2007; Weiterbezahlung der Bezüge durch den DG bewirkt ein Ruhen des WG bis 27.3.2007; WG wird bezahlt ab 28.3.2007; auf der A+E Bestätigung muss als letzter Arbeitstag 27.3.2007 eingetragen werden; Als Bezüge sind die Monate 12/06,1 und 2/07 anzugeben.
Bermerkung noch von mir: Somit verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung NICHT!
Schöne Grüße