Re:Mutterschutz – verspäteter Antritt aufgrund Unkenntnis

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Mutterschutz – verspäteter Antritt aufgrund Unkenntnis Re:Mutterschutz – verspäteter Antritt aufgrund Unkenntnis

#68184
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Ich habe von einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK folgende Auskunft bekommen (ist mit der Leitung der OÖ. GKK abgestimmt):

Beginn der Schutzfrist bleibt der Beginn der 8.Woche vor der voraussichtlichen Entbindung, somit der 6.3.2007.

Eine Rückrechnung der Bezüge durch den Dienstgeber hat nicht zu erfolgen- Beginn Mutterschutz 6.3.2007; Weiterbezahlung der Bezüge durch den DG bewirkt ein Ruhen des WG bis 27.3.2007; WG wird bezahlt ab 28.3.2007; auf der A+E Bestätigung muss als letzter Arbeitstag 27.3.2007 eingetragen werden; Als Bezüge sind die Monate 12/06,1 und 2/07 anzugeben.

Bermerkung noch von mir: Somit verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung NICHT!

Schöne Grüße