Re:Mutterschaftsaustritt

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#68329
Roland
Teilnehmer

Hallo urks!

Da es sich hier streng genommen nicht um Karenzen handelt, sondern immer wieder um „Mutterschutz“, wird auch für die zweite und dritte Schutzfrist ein Urlaubsanspruch erworben.

Siehe dazu § 15f/(2) MSchG, der nur von KARENZ spricht.

Liebe Grüße