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18. Juni 2007 um 23:23 Uhr
#68329
Teilnehmer
Hallo urks!
Da es sich hier streng genommen nicht um Karenzen handelt, sondern immer wieder um „Mutterschutz“, wird auch für die zweite und dritte Schutzfrist ein Urlaubsanspruch erworben.
Siehe dazu § 15f/(2) MSchG, der nur von KARENZ spricht.
Liebe Grüße