Re:Messepersonal

#67364
Martin
Teilnehmer

Hallo Hubert K.!

Das freut mich, eine Frage zu einem Spezialthema!
Was willst Du? Natürlich sollte das Netto höher als das Brutto sein. – Geht nicht. Aber:
Melde sie als normale Dienstnehmer an. Und jetzt der Clou: Nimm den Gehalt plus UZ und WR und eine Urlaubsersatzleistung.
Wenn Du willst: „mit dem überkollektivvertraglichen Gehalt sind die Sonderzahlungen mit abgegolten“ – kostet aber mehr SV für DN.

Mit der UEL hast Du bei der Steuer 30 Lohnsteuertage! 😆
Schon zahlt Dein DN keine Lohnsteuer und ist mit wenig Brutto mehr zufrieden. Sollte er aber aufs Jahr gesehen steuerpflichtig werden, könnte es ein böses Erlebnis beim Jahresausgleich geben.

Arbeitszeitgesetz gilt für diese Dienstnehmer, aber….
Zahlst Du keine UEL, sondern machst mit dem DN aus, „der Urlaub wird in Anschluß an die Dienstleistung am folgenden Tag verbraucht“ könnte sich unter Umständen noch die Geringfügigkeitsgrenze ausgehen.
Ein zu starkes ausdehnen des Dienstverhältnis für die Geringfügigkeitsgrenze könnte bei einer SV-Prüfung beanstandet werden.