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28. Juni 2007 um 16:27 Uhr
#68359
Teilnehmer
hallo viktoria!
Mehrstunden bleiben immer Mehrstunden.
Der Kollektivvertrag kann den Teiler und einen eventuellen Zuschlag festlegen.
Weiters kann bei Austritt noch ein 50 % Mehrstundenzuschlag nach § 19 e (2) Arbeitszeitgesetz anfallen. – Der KV kann Abweichendes regeln.
Ein allgemeiner Zuschlag bei Mehrststunden ist bei der Regierung im Gespräch. Wann die dazugehörige Gesetzesänderung (Arbeitszeitgesetz) verabschiedet wird, ist noch nicht bekannt.