Re:Mehrstunden – Zuschlag

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Martin
Teilnehmer

hallo viktoria!

Mehrstunden bleiben immer Mehrstunden.

Der Kollektivvertrag kann den Teiler und einen eventuellen Zuschlag festlegen.
Weiters kann bei Austritt noch ein 50 % Mehrstundenzuschlag nach § 19 e (2) Arbeitszeitgesetz anfallen. – Der KV kann Abweichendes regeln.

Ein allgemeiner Zuschlag bei Mehrststunden ist bei der Regierung im Gespräch. Wann die dazugehörige Gesetzesänderung (Arbeitszeitgesetz) verabschiedet wird, ist noch nicht bekannt.