Re:MAZ für geringf. Besch.

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#68943
Roland
Teilnehmer

Hallo dobibeda!

Ja, auch für Geringfügige muss der Mehrarbeit-Teilzeitzuschlag aubezahlt werden, wenn nicht in ZA konsumiert wird.
Eventuell aufpassen wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze!

LG