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28. Januar 2008 um 20:16 Uhr
#68943
Roland
Teilnehmer
Hallo dobibeda!
Ja, auch für Geringfügige muss der Mehrarbeit-Teilzeitzuschlag aubezahlt werden, wenn nicht in ZA konsumiert wird.
Eventuell aufpassen wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze!
LG