Re:LST-Berechnung SZ/Freigrenze

Startseite Foren Sonderzahlung Lohnsteuer bei J/6-Überhang Re:LST-Berechnung SZ/Freigrenze

#67769
Roland
Teilnehmer

Hallo Harry + Johann!

Habe die Ermittlung der LSt im Excel nachvollzogen und bin genau auf das Ergebnis gekommen, welches das Programm auswirft.

Johann liegt völlig richtig, indem er sagt, dass beim UZ die Freigrenze zu berücksichtigen war und daher keine LSt anfiel. Im November ist das Jahressechstel denkbar knapp (€ 2.004,73) über der Freigrenze, damit fällt auch nachträglich für den UZ LSt an.

Die Bemessungsgrundlage habe ich so ermittelt:
Sonstige Bezüge innerhalb des J/6: 2.004,73
– 17% SV-DNA: 340,80
– Freibetrag: 620,–
= Bemessungsgrundlage von 1.043,93 x 6% = 62,64 LST

Übrigens liegt Harry mit seiner Annahme richtig, dass die alten Schillingbeträge für Freibetrag und Freigrenze jetzt € 620 und € 2.000 ausmachen (Freigrenze wurde in den letzten Jahren erhöht!).

Des weiteren kann es tatsächlich ein Nachteil für den DN sein, den L16 vom Vordienstgeber nicht vorzulegen, weil ja das J/6 immer als Durchschnitt des ganzen Kalenderjahres gerechnet wird und daher in diesen Fällen (wo DN irgendwann im Jahr eintritt), geringer ist.
Das Finanzamt rechnet auf jeden Fall die jeweiligen J/6 nicht zusammen.

Spannend kann’s aber trotzdem noch werden (bei der Veranlagung), wenn die Finanz möglicherweise (dazu müßte man aber sämtliche Daten kennen) die Einschleifregel noch berücksichtigt.
Andererseits erfolgt bei der Veranlagung aber auch ein „Zurückstutzen“ des (wahrscheinlich 2x ausgenützten Freibetrags von 620,–) auf das einfache Ausmaß!

Zusammenfassung: Programm hat richtig gerechnet, bezüglich Veranlagung würde ich mir zuerst das Ergebnis in FINANZONLINE anschauen, und dann entscheiden, ob ich überhaupt eine Veranlagung mache.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben!

LG