Re:limitierte KM Gelder

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#67447
Martin
Teilnehmer

Hallo Lydia!

Ganz korrekt was Elisabeth schreibt. Wenn Dein Dienstgeber nun einen Pauschalbetrag auszahlen möchte, wie soll der berechnet werden?
KM Geld + SV + LSt = Brutto + Lohnnebenkosten.
Ich glaube da wird Dein Dienstgeber nicht glücklich…

Um die Administration und die Auszahlung vereinfachen, lies mal die LSt Richtlinen RZL 713 über limitierte KM-Gelder durch. Im Anhang der betreffende Ausschnitt.
Vielleicht ist dies eine Lösung.

LG
Martin

Werden vom Arbeitgeber „limitierte Kilometergelder“ bezahlt, die als Vorauszahlung für durchzuführende Dienstreisen anzusehen sind, handelt es sich dann um keine steuerlich unzulässige Pauschalierung der Kilometergelder, wenn der Arbeitgeber eine Jahresabrechnung vornimmt und eine Rückzahlung in Höhe des nicht ausgeschöpften Jahresbetrages verlangt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer die Berechnungsgrundlagen in Form eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches vorlegt, aus dem die konkreten Dienstfahrten einwandfrei ersichtlich sind. Pauschalierte Vorauszahlungen sind allerdings dann steuerpflichtig, wenn nicht mindestens einmal jährlich eine exakte Abrechnung erfolgt.