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23. Oktober 2007 um 9:41 Uhr
#68684
Mitglied
Hallo Andrea,
ich würde es so betrachten, dass du wie bei einem Leasingauto den Sachbezugswert von den Anschaffungskosten (inkl. Ust und Nova) berechnen musst die der Leasingrate (in deinem Fall der Leihgebühr) zugrunde liegen.
lg sabine