Re:L16 – Reisekostenentschädigungen

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#66769
Roland
Teilnehmer

Guten Abend!

Gute Frage mit den ausbezahlten Reisekosten lt. Beleg – es findet sich nämlich in den LSt-RL kein Hinweis darüber.

Aus Gefühl hätte ich gesagt, dass nur jene (pauschalen) Entschädigungen, die am Lohnkonto angeführt werden müssen, (zwingend) in den L16 aufzunehmen sind.
Da ‚aus Gefühl‘ manchmal falsch sein kann, habe ich nach einer Bestätigung gesucht und glaube ich auch gefunden:
Im ‚großen Ortner‘ 2006 auf Seite 452 befindet sich folgende Textpassage:
„In jedem Fall sind die im Lohnkonto anzugebenden, nicht steuerbaren Reisekostenentschädigungen am Lohnzettel (unter steuerfreie Bezüge gem. § 26 Z. 4) einzutragen; die steuerbaren Teile der Reisekostenentschädigungen sind als Teil der Bruttobezüge unter KZ 210 auszuweisen.“

Da dieses Feld am L16 jedoch eigentlich nur informativen Charakter hat, würde ich sagen, dass dieses Thema nicht so heiss gegessen wird.

Liebe Grüße