Re:Kürzung Taggeld

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#68931
Roland
Teilnehmer

Hallo Jenny!

Finde auch keine derartige Bestimmung.

Einen Anahltspunkt für die meiner Meinung nicht korrekte Abrechnung bietet auch die RZ 724 aus den LSt-RL:

724
Dient ein vom Arbeitgeber gezahltes Arbeitsessen weitaus überwiegend der Werbung, stellt dieses für den Arbeitnehmer keinen Lohnvorteil dar. Die Tagesgelder sind pro bezahltem Mittagessen bzw. Abendessen um 13,20 Euro zu kürzen. Zahlt der Arbeitgeber als Tagesgeld weniger als 26,40 Euro, so ist für die Kürzung bei bezahltem Arbeitsessen nicht vom halben tatsächlich bezahlten Tagesgeld auszugehen, sondern die Kürzung hat dennoch um 13,20 Euro zu erfolgen. Eine Kürzung unter Null ist nicht vorzunehmen.

LG