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3. Juli 2006 um 8:32 Uhr
#67089
the brain
Mitglied
Guten morgen,
interessiert habe ich die Diskussion gelesen.
Heißt es denn nicht im 1. Posting, der „DN“ – Dienstnehmer will das Unternehmen verlassen?
Und ist es dann nicht so, dass wenn keine Vereinbarung getroffen ist, dass
mit dem letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
selbst gekündigt werden kann – und das unabhängig von der Dienstzeit??
Von Abfertigungsanspruch ganz zu schweigen!
mfg
hubert k.