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21. Dezember 2006 um 23:20 Uhr
#67844
Roland
Teilnehmer
Hallo Marianne!
Ich denke, dass der KV nur zum Ausdruck bringen will, dass der Kündigungstermin nur auf den Monatsletzten gelegt werden kann (verhindert daher, dass im Dienstvertrag auch der 15. eines Monats vereinbart wird).
Kündigungsfrist daher nur 14 Tage, Kündigunstermin am Monatsletzten.
Ich würde in diesem Fall jedoch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, weil da könnte ein Fehler sehr teuer werden.
Schöne Grüße