Re:Kündigung Krankenstand

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#67434
Roland
Teilnehmer

An alle ForumteilnehmerInnen!

Jetzt ist mir zu diesem Thema auch noch eine Frage eingefallen:

Muss man für die Zeit ab 01.10. (bei diesem konkreten Beispiel) auch Sonderzahlungen bzw. Ersatzleistung Urlaubsentgelt bezahlen?

Aus meiner Sicht auf alle Fälle keine Ersatzleistung Urlaubsentgelt, da ja die „Beschäftigung“ trotz Anmeldung (und Abmeldung am gleichen Tag) gar nicht vorliegt.

Bei den Sonderzahlungen bin ich mir schon nicht so sicher. Es gibt ein Urteil des OLG Wien (habe leider momentan die GZ nicht bei der Hand), das die Bezahlung der SZ bis zum Ende des Entgeltanspruchs vorsieht.
Daher meiner Meinung nach Anspruch für die Zeit der EFZ gegeben!

Was haltet ihr davon – ist das korrekt?

Liebe Grüße