Re:Kündigung im Krankenstand

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#68005
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Laut dem Artikel in der PV-Info Nr. 9/2006 (da ist auch ein Beispiel dabei!) führt auch bei bereits entgeltlosem Krankenstand der Beginn eines (fiktiven) neuen Arbeitsjahres zu einem neuen Anspruch.

Demgegenüber die Meinung der NÖ.GKK (DANKE für die Info!), dass nur dann ein neuer Anspruch im fiktiven neuen AJ entsteht, wenn der (halbe) KE-Anspruch noch nicht zur Gänze ausgeschöpft ist.

2 verschiedene Rechtsansichten also, und wir stehen wieder vor dem Problem, was wir machen sollen.

Ich tendiere ja eher zur Meinung des Autors der PV-Info, aber in der Praxis würde ich die Info der NÖ.GKK aufgreifen und danach handeln (es halt so „probieren“).

Ein weiterer Grund für meine Tendenz ist der folgende Auszug eines Artikels von Dr. Rauch, der sich in der ASoK 1/2007 (nochmals) sehr kritisch mit diesem Urteil auseinandersetzte:
„Die vom OGH vorgegebene Lösung führt zu völlig schrankenlosen (und letztlich bei jahrelangen Krankenständen geradezu absurden) Ansprüchen, indem nach einer Kündigung während eines dauerhaften Krankenstands mit dem fiktiven Beginn eines jeden Arbeitsjahres wieder ein neuer Krankenentgeltanspruch vom ehemaligen Arbeitgeber zu bezahlen ist. Entgegen der Meinung des OGH ist dies keinesfalls „ein wenig realistischer Extremfall“, sondern kommt in der Praxis immer wieder vor (u. a. auch bei der bewilligten Kündigung von begünstigten Behinderten).“

Also dann, gutes Gelingen und schönen Abend!