Re:Kündigung im Krankenstand

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#66826
stwolfi
Mitglied

Hallo Heidi!

Lt. Handbuch Ortner und auch lt. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Hr. Prof. Schrank gilt folgendes:

Kündigt der Dienstnehmer und ist die Erkrankung vor oder nach dem Ausspruch der Kündigung eingetreten, oder kündigt der Dienstgeber und ist die Erkrankung nach dem Ausspruch der Kündigung eingetreten, erhält der Dienstnehmer sein Entgelt längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Kündigt der Dienstgeber und ist die Erkrankung vor dem Ausspruch der Kündigung eingetreten, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die gesetzliche Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet (§ 9 AngG, § 5 EFZG).

Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort helfen.

Liebe Grüße
Wolfi