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16. April 2007 um 16:44 Uhr
#68136
Teilnehmer
Hallo Sigrid!
Der Arzt schreibt auch „geringfügig Beschäftigte“ krank.
Weiters habe ich auch schon von der GKK eine Krankmeldung erhalten.
Du kannst auf jeden Fall auf eine Krankmeldung bestehen.
Ob vom Vertragsarzt oder Krankenkasse ist nebensächlich.
Zitat aus „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von RAUCH:
„Der AN ist nur dann zur Vorlage einer Krankenstandsbetätigung verpflichtet, wenn dies der AG konkret im Einzellfall verlangt.“