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5. April 2007 um 21:56 Uhr
#68116
Teilnehmer
Hallo Doris!
Ermittle zuerst den Tag, an dem EFZG ausgeschöpft ist (müssen ja weniger als 10 Wochen nach Beendigung DV sein, weil er ja schon im Krankenstand ist.
Danach werden (wenn 10 AT Urlaub [berechnet bis 29.4.] offen sind) noch 14 Kalendertage für die Berechnung Ende Entgeltanspruch drangehängt.
Bitte beachte auch, dass lt. OLG Wien (16.06.1994, 32 Ra 41/94) die SZ bis zum Tag der Erschöpfung des EFZG zu bezahlen sind.
Schöne Grüße
