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9. Oktober 2007 um 8:51 Uhr
#68643
brigitte
Teilnehmer
Hallo,
es ist zum oben angeführten Fall noch eine Frage aufgetaucht:
Der DN ist am 2.1.2006 eingetreten. Wenn der Krankenstand über 2.1.2008 hinausgeht und das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, fängt das Krankenentgelt neu zu laufen an – ist das richtig? Wenn der DN vorher gekündigt wird liegt kein neuer Anspruch vor, da der alte Entgeltanspruch bereit im August 2007 endet – liege ich hier richtig?
Da so lange Krankenstände nicht zu meinen „Stärken“ zählen, würde ich eure Hilfe brauchen. DANKE
LG
Brigitte