Re:Kommanditist

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Roland
Teilnehmer

Hallo Sylvia!

Da der Kommanditist kein „lohnsteuerlicher“ Dienstnehmer ist, kann bei Vollübertritt die steuerliche Begünstigung auch nicht bestehen (sonst könnte man das System ja „überlisten“).

In Zukunft (auf alle Fälle ab 2008) sollten ausbezahlte MV-Beiträge m.E. steuerlich begünstigt sein (gilt ja jetzt auch für Selbständige) – entweder 6% bei Kapitalauszahlung oder steuerfrei bei Rentenauszahlung.
Meines Erachtens kann das nicht anders sein (oder kommen), wobei ich mir noch keinen Gesetzestext angesehen habe.

LG