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25. Januar 2008 um 21:32 Uhr
#68939
Roland
Teilnehmer
Hallo Sylvia!
So sehe ich es auf alle Fälle.
Wenn er (sie) einen „echten“ Dienstvertrag hat, ist er (sie)arbeitsrechtlicher Arbeitnehmer(in) und fällt somit in das Ang.gesetz.
LG