Re:Kollektivvertragszugehörigkeit

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#66523
Claudia Troger
Teilnehmer

Überprüfung der GmbH ob eine Wirtschaftkammerzugehörigkeit oder Ärztekammerzugehörigkeit gegeben ist. Als nächstes würde ich überprüfen ob eventuell der KV für private Krankenanstalten oder der Ärzte-KV anzuwenden sei. Es könnte auch möglich sein wenn es in einen spezifischen Bereich der Pflege geht z.Bsp. Altenpflege das es sich um einen freien Dienstnehmer handelt.
Hinterfragen würde ich auch noch ob die GmbH nicht in den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung fällt.
Sollten die ersten Punkte nichts ergeben dann denke ich liegt eine Freie Lohnvereinbarung vor, es kommt kein KV zur Anwendung. Man kann sich aber an einen KV-eventuell anlehnen.
Viel Spass!