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28. April 2007 um 20:58 Uhr
#68191
Teilnehmer
Hallo Braun!
Welche Unterlagen dem neuen Steuerberater übergeben werden, ist von Kanzlei zu Kanzlei verschieden.
Meist:
Lohnkonten,
DN Stammblätter, Freibetragsbescheide, Pendlerpauschale, AVAB, An- und Änderungsmeldungen
Wenn es viele DN sind, und dies gewünscht ist, übermittle die Lohnkonten der letzten Jahre BAO-konform als Datei.
Der Krankenkasse und dem Finanzamt meldest Du das Zurücklegen der Vollmacht.
Ob Du die Unterlagen vor oder nach Bezahlung der letzten Honorarnote übermittelst ist „Chefsache“.
😉