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11. November 2006 um 10:44 Uhr
#67630
Martin
Teilnehmer
Habe folgende Info von einer Kollegin:
Bei einer GPLA wollte der Prüfer das Fahrzeug sehen. Der Klient hat ihr ein Foto des Fahrzeug gemailt, auf welchem die Einbauten ersichtlich waren.
Somit war der Prüfer zufrieden.
Deshalb: Sollten die Einbauten nicht immer eingebaut sein, weil z.B. manchmal größere Dinge transportiert werden, ist es ratsam so ein Beweisfoto „auf Vorrat“ zu haben und im Firmen- od. Personalakt aufzubewahren. Besonders wenn das Fahrzeug verkauft wird.
Der Fall bezieht sich auf ein Kfz in bei einem Tischlerunternehmen. Im Laderaum waren Schränke für Werkzeug und Material mit „Flügelschrauben“ für schnellen Ein- und Ausbau eingebaut.