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24. Juni 2007 um 9:49 Uhr
#68351
Martin
Teilnehmer
Hallo Christoph!
Vielleicht kannst Du Bezugsbestandteile von der Zeit des Kinderbetreuungsgeld in andere Zeiten verschieben um unter die Verdienstgrenze zu kommen.
Z.B. Provisionen, Entgelt für Mehr- und Überstunden etc.
Hier sollte man aufpassen, damit es bei GPLA Prüfungen (Krankenkasse) zu keinen Beanstandungen kommt, da die Sozialversicherung in den „Anspruchsmonat“ kommen sollte.