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19. Juni 2007 um 22:22 Uhr
#68343
Teilnehmer
Hallo Christoph!
Leider – € 2.015,– sind eindeutig zu viel.
Die Grenze liegt bei knapp € 1.155,– brutto.
Möglicher Lösungsvorschlag: Elternteilzeit!
Habe dir auch noch was von der OÖ. GKK reinkopiert:
Wenn ein regelmäßiges Einkommen – bei ausschließlichem Vorliegen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – erzielt wird und sich der Zuverdienstzeitraum mit dem Bezugszeitraum vom Kinderbetreuungsgeld deckt, kann die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) monatlich bis zu EUR 946,90 betragen.
Liebe Grüße