Re:KBG

#68343
Roland
Teilnehmer

Hallo Christoph!

Leider – € 2.015,– sind eindeutig zu viel.

Die Grenze liegt bei knapp € 1.155,– brutto.

Möglicher Lösungsvorschlag: Elternteilzeit!

Habe dir auch noch was von der OÖ. GKK reinkopiert:
Wenn ein regelmäßiges Einkommen – bei ausschließlichem Vorliegen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – erzielt wird und sich der Zuverdienstzeitraum mit dem Bezugszeitraum vom Kinderbetreuungsgeld deckt, kann die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) monatlich bis zu EUR 946,90 betragen.

Liebe Grüße