Re:Karenz Anrechnungszeiten

#67268
Martin
Teilnehmer

Liebe Susanne!

Auszug aus § 15f MSchG
Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß jedoch bis zum Höchstausmaß von insgesamt zehn Monaten angerechnet.

Da die Dienstnehmerin bei der Krankenkasse während der Karenz abgemeldet wird, solltest Du die Info von der KK bekommen.

Im übrigen sollte Dir die Dienstnehmerin bei Dienstantritt die notwendigen Zeiten für Dienstzeitabhängigen Ansprüche liefern.

Grüsse
Martin

P.S.
Ein Hinweis im Dienstzeugnis: „die Dienstnehmerin hat von– bis– bei uns gearbeitet und war von — bis– in Karenz“… könnte die Dienstnehmerin am beruflichen Fortkommen hindern und ist nicht erlaubt.