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6. Juli 2006 um 8:39 Uhr
#67122
tomtom
Mitglied
Hallo,
ich würde die Dienstnehmerin nicht abmelden arbeitsrechtlich, sondern die Dienstnehmerin auffordern, zur Arbeit zu erscheinen oder den Grund der Nichtmeldung bekanntzugeben. Viele Dienstnehmer wissen nicht, dass sie eine Karenzvereinbarung treffen sollten. Aber einfach abmelden sehe ich als Problem. Geschützte DN.
tomtom