Re:Justiz frei

#66799
Martin
Teilnehmer

Hallo Tamara!

Unterliegt Dein Dienstnehmer irgend einem Kollektivvertrag, oder dem Angestelltengesetz?
Ich denke er ist wohl Vertragsbediensteter/Beamter. Dann wird die Antwort in der Dienstordnung o.ä. zu finden sein, ob er sich eine fix geregelte Zeit frei nehmen darf. Ob dies nur für Standesamt, oder auch für Kirche gilt – ?
Wenn nun einer ohne Bekenntnis heiratet, und deswegen um einen Tag weniger frei bekommen würde, wäre dies nicht wegen seiner „nicht“ Religion diskriminierend. 🙂 Soll nun deshalb der Bräutigam mit Religion einen Tag mehr erhalten? ❓

Als Angestellter könnte er auf Freistellung wegen wichtiger in seiner Person liegender Gründe drängen. § 8 (3) Angestelltengesetz.
Wahrscheinlich hast Du auch ähnliches in Deiner Dienstordnung.

Dies ist ein „Gummiparagraph“. Denn theoretisch könnte man dem Dienstnehmer lediglich 3 Stunden freigeben. So kann er sich schnell trauen lassen, und hinterher wieder arbeiten.
Denn die Feier im Gasthaus hinterher sollte kein wichtiger Verhinderungsgrund sein.

Grüsse
Martin