Re:Jubiläumsgeldrückstellung

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#68145
Roland
Teilnehmer

Hallo Lydia und Johann!

Erstmalige Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung
RZ 3429 aus den ESt-RL:
Eine Jubiläumsgeldrückstellung kann erstmals für jenes Wirtschaftsjahr steuerwirksam gebildet werden, in dem die Jubiläumsgeldleistung schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt wird. Dies wird regelmäßig das Wirtschaftsjahr des Beginns des Dienstverhältnisses sein. Eine Änderung der künftigen, rechtverbindlich zugesagten Jubiläumsgeldleistungen über das Ausmaß der bisher zugesagten Leistungen hinaus (zB durch eine Gehaltserhöhung) ist stets wie eine neue Zusage zu behandeln (siehe Rz 3422 f).

Buchtipp zu den Personalrückstellungen (mit Beispielen):
Bilanzbuchhalter-Jahrbuch 2007, Grundner Fachbuch-Verlag, ISBN 978-3-902056-22-1 (tolles Buch, sehr empfehlenswert – nicht nur für die Rückstellungen!).

e-mail an:
grundner@fachbuch-verlag.at
genügt, vielleicht gibt’s sogar einen Rabatt, wenn ihr meinen Namen anführt (Textvorschlag: ….bestelle ich auf Grund einer Empfehlung von Roland Pühringer….) – drücke die Daumen dafür.

Liebe Grüße und schönen Abend