Startseite › Foren › Sachbezug › Internetanschluss › Re:Internetanschluß
26. November 2006 um 10:56 Uhr
#67748
Teilnehmer
Hallo Clara und Roland!
Hatte einen ähnlichen Fall: Dem Vertreter wurde zugesagt die Kosten für die Übermittlung der Wochenberichte vom Dienstgeber zu übernehmen.
DN wollte einen hatte einen pauschalen Internetanschluß.
Der AR-Anspruch wurde auf die Kosten der Übermittlung reduziert, welche bei Internetanschluß mit Minutenabrechnung entstehen.
Da die Übertragung nur kurze Zeit in Anspruch nimmt, war ein pauschaler Internetanspruch nicht gerechtfertigt.