Re:Internetanschluß

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#67748
Martin
Teilnehmer

Hallo Clara und Roland!

Hatte einen ähnlichen Fall: Dem Vertreter wurde zugesagt die Kosten für die Übermittlung der Wochenberichte vom Dienstgeber zu übernehmen.

DN wollte einen hatte einen pauschalen Internetanschluß.
Der AR-Anspruch wurde auf die Kosten der Übermittlung reduziert, welche bei Internetanschluß mit Minutenabrechnung entstehen.
Da die Übertragung nur kurze Zeit in Anspruch nimmt, war ein pauschaler Internetanspruch nicht gerechtfertigt.