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30. März 2007 um 22:16 Uhr
#68100
Roland
Teilnehmer
Hallo Toni!
Ich bin auch der Meinung, dass erst im Jahr 2008 der erhöhte Urlaubsanspruch gilt, weil ja der überwiegende Teil des Arbeitsjahres im KJ 2008 ist.
Du hast ja die entscheidende Textstelle aus dem UrlG angesprochen:
§ 2/(4) Z2. ein höheres Urlaubsausmaß erstmals in jenem Kalenderjahr (Jahreszeitraum) gebührt, in das (in den) der überwiegende Teil des Arbeitsjahres fällt;
LG und schönes Wochenende!