Re:Höhe des Entgelts am Feiertag

#66455
Roland
Teilnehmer

Hallo Elisabeth!

Habe jetzt auf deine Anregung recherchiert und dazu eine DG-Info der NÖ. GKK vom Feb. 2005 gefunden, wo folgendes festgestellt wird:

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 2/Februar 2005

Fallen in die Zeit eines Krankenstandes Feiertage, dürfen diese Tage in der Regel nicht vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung abgezogen werden. Dies gilt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte (bzw. Lehrlinge). Grund: Der Entgeltanspruch nach dem Arbeitsruhegesetz (ARG) ist vorrangig gegenüber dem Anspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bzw. dem Angestelltengesetz (AnGG).
In diesem Zusammenhang wurde vor kurzem andiskutiert, ob für einen Feiertag, der in einen Krankenstand mit 50%iger Entgeltfortzahlung fällt, auf Grund des „Ausfallsprinzips“ eventuell 100 % des Entgeltes fortzuzahlen sind. Im Rahmen einer Referentenbesprechung beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde nunmehr folgende bundeseinheitliche Vorgehensweise festgelegt:

Fällt der Feiertag in einen Zeitraum mit 50%iger Entgeltfortzahlung, gebühren für diesen Feiertag auch nur 50 % Entgeltfortzahlung (und nicht 100 %!).


Analog dazu solltest du damit Recht behalten, dass das beim 25%igen Teilentgelt auch so ist. Besten Dank für deine Stellungnahme!
(Trotzdem würde ich so einen ‚dubiosen‘ Fall mit der GKK absprechen).

LG