Re:Gleitzeit

#68880
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

§ 4 /(2) AZG bestimmt: Die gleitende Arbeitszeit muß durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Vereinbarung geregelt werden (Gleitzeitvereinbarung).

Einen sehr ausführlichen Kommentar dazu kann man in einem brandneuen Buch von Linde finden: „Arbeitszeitgesetze – Kommentar“ von F. Schrank.

LG