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16. Januar 2008 um 14:47 Uhr
#68880
Teilnehmer
Hallo Brigitte!
§ 4 /(2) AZG bestimmt: Die gleitende Arbeitszeit muß durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch schriftliche Vereinbarung geregelt werden (Gleitzeitvereinbarung).
Einen sehr ausführlichen Kommentar dazu kann man in einem brandneuen Buch von Linde finden: „Arbeitszeitgesetze – Kommentar“ von F. Schrank.
LG