Re:Gleitzeit

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#67928
Roland
Teilnehmer

Hallo Patrick!

Leider ist die Gleitzeit im AZG nur sehr grob geregelt (den § 4 AZG hast du ja bereits gefunden – schau dir auch noch § 6 / (1a) und § 9 / (1) an). Demnach besteht hier ein gewisser Spielraum für Vereinbarungen.

Aber was bei dir vereinbart wurde, stößt mir doch sehr sauer auf (deine großen Augen 😯 verstehe ich sehr wohl).

Ich habe auch einmal in einem Unternehmen mit Gleitzeit gearbeitet, da sind die Stunden, die über der maximalen Übertragungsgrenze in die nächste GZ-Periode lagen, als Überstunden ausbezahlt worden (was mE absolut korrekt ist) und nicht so wie bei dir verfallen. Da müßte man sich doch eigentlich den Betriebsrat zur Brust nehmen und ihm die Meinung sagen!

Die zweite Sache mit einer täglichen Arbeitszeit von über 10 Stunden wäre für mich auf alle Fälle eine Überstunde mit 1:1,5 (wird eh eine angeordnete Überstunde sein, weil die DN ja kaum „freiwillig nur so zum Spaß“ so lange arbeiten). Diese Stunden werden dann natürlich nicht zum Gleitzeitsaldo dazuberechnet.

Ach ja, eines wollte ich auch noch sagen: Ich glaube, dass du den einen Satz nicht ganz richtig interpretiert hast. Hier geht es nicht um eine durchschnittliche Übertragungsmöglichkeit, sondern nur darum, dass am Ende der GZ-Periode (in der Regel 1 Monat) ein positiver Saldo (die GZ-Plusstunden) ins nächste Monat mitgenommen werden kann – und das ist ja bei dir so geregelt.

Schöne Grüße