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29. November 2006 um 23:27 Uhr
#67770
Roland
Teilnehmer
Hallo Caro, lieber Martin!
Wir wir schon damals diskutiert haben, liegt es mE an der Höhe der Beteiligung bei dieser „Mutter-Tochter – Beziehung“.
Ist also der 100%-GF von Gesellschaft A auch GF der Tochter B, an der die Ges. A 40% hält, müßte der Einfluss dieses GF bei der Tochter genau 40% bedeuten – das hieße bei keiner Sperrminorität noch ASVG, mit Sperrminorität jedoch GSVG, auf alle Fälle ESt-pflichtig (Einkünfte aus selbständiger Arbeit).
Leider wie schon damals gesagt, nur eine Vermutung von mir.
LG