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8. Dezember 2006 um 9:12 Uhr
#67796
Martin
Teilnehmer
Hallo Sylvia!
Ich denke die Antwort bei „handelsrechtlicher Geschäftsführer“ trifft auch auf diese Frage zu. Zumindest für die SV.
Ob es bei der Pensionsversicherungsanstalt andere Klauseln gibt, konnte ich nicht herausfinden.
Ausnahmen gibt es bei Landwirten. Sonst ist mir nur das Zuflußprinzip für die Anrechnung bei Pensionsleistungen bekannt.
Ein Telefonat mit dem zuständigen Betreuer sollte letzte Zweifel beseitigen.
Schönen Feiertag!
Martin