Re:GF

#66634
Roland
Teilnehmer

Hallo!

❓ Hast du eventuell noch einen sogenannten ‚Altfall‘ vor 1999?

Da waren Gesellschafter-GF bis 25% mit Sperrminorität im GSVG, ab 1999 sind sie im ASVG versichert, nur die ‚Altfälle‘ verbleiben im GSVG.

Bei einer Beteiligung von über 25% –> Einkommensteuerpflicht, d.h. auch die Sonstigen Bezüge stellen Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar.

Sollte es aber wirklich ein ‚Altfall‘ sein (also GSVG und Lohnsteuerpflicht), dann kann ich dir leider auch nicht weiter helfen.

Liebe Grüße und schönen Abend