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11. November 2006 um 10:04 Uhr
#67629
Teilnehmer
Liebe Sylvia!
Habe jetzt (zu Hause) auch keinen Zugriff auf ARD Online.
Deshalb zur Info was ich „im Kopf“ habe:
Personen welche Einkommensteuerpflichtig sind, (= Geschäftsführer über 25 % Gesellschaftsanteile) können keine Reiseaufwände gem. § 26 erhalten, da diese nur für Lohnsteuerpflichtige sind.
Nur bei ESt pflichtigen freien Dienstnehmern wurde diese Situation geändert.
Nur die tatsächlichen, nicht pauschalierten Spesenersätze können weiter „frei“ gerechnet werden.