Re:Geschäftsführer

#67780
Martin
Teilnehmer

Liebe Sylvia!

Wenn Dein GF keine Anteile hält, fällt er unter das Angestelltengesetz. Schau´ in den anzuwendenden Kollektivvertrag ob er auch für Deinen Geschäftsführer gilt und sich so ein Anspruch ableiten läßt.

Weiters schau Dir das Merkblatt von der WKO an unter:
http://www.gruenderservice.net/upload/pub/338/211746.pdf

Schönes Wochenende

Martin