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2. Dezember 2006 um 18:14 Uhr
#67780
Martin
Teilnehmer
Liebe Sylvia!
Wenn Dein GF keine Anteile hält, fällt er unter das Angestelltengesetz. Schau´ in den anzuwendenden Kollektivvertrag ob er auch für Deinen Geschäftsführer gilt und sich so ein Anspruch ableiten läßt.
Weiters schau Dir das Merkblatt von der WKO an unter:
http://www.gruenderservice.net/upload/pub/338/211746.pdf
Schönes Wochenende
Martin