Re:Geringfügige Beschäftigung

Startseite Foren Sonderzahlung SZ bei geringfügig Beschäftigten Re:Geringfügige Beschäftigung

#68132
Roland
Teilnehmer

Also mein erster Gedanke bei deiner Frage war:
„Völlig egal, wie hoch die Sonderzahlungen sind, die Geringfügigkeit wird nur am laufenden Entgelt gemessen“.
Aber sie regt schon sehr zum Nachdenken an – habe mich daher auf die Suche gemacht und gefunden:

Großer Ortner (Stand 1.1.2007), Seite 757: Bei der Feststellung der Geringfügigkeit sind SZ nicht mit einzubeziehen (E-MVB, 005-02-00-002).

Liebe Grüße und schönes Wochenende