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13. April 2007 um 23:32 Uhr
#68132
Roland
Teilnehmer
Also mein erster Gedanke bei deiner Frage war:
„Völlig egal, wie hoch die Sonderzahlungen sind, die Geringfügigkeit wird nur am laufenden Entgelt gemessen“.
Aber sie regt schon sehr zum Nachdenken an – habe mich daher auf die Suche gemacht und gefunden:
Großer Ortner (Stand 1.1.2007), Seite 757: Bei der Feststellung der Geringfügigkeit sind SZ nicht mit einzubeziehen (E-MVB, 005-02-00-002).
Liebe Grüße und schönes Wochenende