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6. November 2006 um 15:12 Uhr
#67611
Roland
Teilnehmer
Hallo vdsg!
Also ich würde kein Problem sehen, wenn mit dem Gerinfgügigen die Mehrarbeit einvernehmlich (VEREINBARUNG!) auf Zeitausgleich gutgeschrieben wird. Daher kein Entgelt und keine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze.
Was die GKK dazu sagt, ist eine andere Geschichte, aber ich denke, die würden das dann auch akzeptieren, wenn der Aufbau bzw. Verbrauch der Stunden nachvollziehbar ist.
Schöne Grüße