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30. Juli 2007 um 15:59 Uhr
#68418
Teilnehmer
hallo urks!
auch geringfügig Beschäftigte Frauen erhöhen in der Zeit des Beschäftigungsverbots ihren Urlaubsanspruch.
Deshalb Abmeldung wie eine „Vollversicherte“.
MV sollte auch für diese Zeit bezahlt werden.