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11. Juli 2007 um 19:59 Uhr
#68382
Teilnehmer
Liebe Gudrun!
Ein allzu stark gestrecktes Zeitguthaben könnte gefährlich werden.
(z.B. 120 Mehrstunden in einem Monat, danach Zeitausgleich für 3 Monate)
Ein paar (10 % auf jeden Fall O.K.) Mehrstunden, welche im Folgemonat abgebaut werden sind nicht zu beanstanden.
Wo genau die Grenze zwischen Mißbrauch und Möglichem liegt, kann ich Dir auch nicht sagen.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte:
Vereinbare ein 15. Gehalt und betrachte das Jahreseinkommen als Berechnungsbasis für den Stundenlohn.