Start › Foren › Pfändung › Rückwirkend Pendlerpauschale -> Auswirkung auf Pfändung?? › Re:Geltendmachung von Freibeträgen und AVAB bei Veranlagung
1. Juni 2006 um 22:11 Uhr
#66919
Teilnehmer
Hallo Lena!
Ich sehe das genau so, wie du es im 2. Absatz beschrieben hast – wenn der DN die Gläubiger nicht „mitnaschen lassen will“, sollte er den AVAB und die PP erst bei der Veranlagung geltend machen.
LG
