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21. August 2007 um 5:41 Uhr
#68488
Roland
Teilnehmer
Hallo Ruth!
Grundsätzlich sollte es kein Problem darstellen, auch einer geringfügig Beschäftigten diese einmalige soziale Zuwendung sv-frei zu gewähren.
Leider habe ich nirgends einen Hinweis gefunden, wie hoch diese Zuwendung sein kann.
Am besten klärst du das mit der zuständigen GKK ab.
Schöne Grüße